Camper Sharing – Worauf Mieter und Vermieter achten müssen

Wer den Schritt zum eigenen Wohnmobil getan hat, erfreut sich seiner neu hinzugewonnen Freiheit. Doch nicht selten wird die Möglichkeit, mit dem Wohnmobil zu verreisen, fast zur Verbindlichkeit. Stets wartet das teure Gefährt darauf, bewegt zu werden und lädt zur Erkundung neuer Orte oder dem Besuch liebgewonnener Ziele ein. Nachdruck wird der stillen Forderung mit den laufenden Kosten verliehen – es muss sich schließlich auch rentieren.

Wer zuerst einfach nur einmal in das Urlaubsgefühl mit fahrbarer Behausung reinschnuppern will, dem stehen zunehmend mehr Angebote zum Verleih zur Verfügung, aus denen er wählen kann. Neben professionellen Angeboten, wie der Wohnmobilvermietung von Camping Center Deutschland, gibt es zunehmend von privat vermietete Wohnmobile. Viele Eigner folgen dem oben skizzierten Gedankengang und ermöglichen infolge anderen, die Freiheit eines mobilen Heims auch zu genießen. Doch lauern beim Camper Sharing von Privat auch Gefahren, die nicht unerwähnt bleiben dürfen, damit der Urlaub auch langfristig positiv im Gedächtnis bleibt.

Camper Sharing – wer haftet im Schadensfall?

Der erste Fallstrick unsachgemäßer Abwicklung der Wohnmobil Verleihs liegt bereits in der Zulassung des Wohnmobils seitens des Vermieters. Dieses muss nämlich bei der Versicherung als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug registriert und damit versichert sein. Ohne eine solche Versicherung haftet der Mieter im Schadensfall und trägt somit alle Kosten selbst, die normalerweise die Versicherung für den Vermieter übernommen hätte.

Wenn Sie ein Wohnmobil leihen bedeutet dies, dass Sie sich in den Mietunterlagen schriftlich bestätigen lassen sollten, dass das Fahrzeug tatsächlich als Selbstfahr-Vermieterfahrzeug zugelassen ist und der Vollkasko-Schutz auch den gewerblichen Gebrauch abdeckt. Damit schützen Sie sich vor eventuellen Forderungen und bösen Überraschungen.

Tipp: Ein Hinweis darauf, dass das Wohnmobil nicht ordnungsgemäß zum Verleihgebrauch zugelassen ist erhalten Sie, wenn Sie die TÜV Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild untersuchen. Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge werden in Deutschland immer nur 12 Monate zugelassen – ist der Zulassungszeitraum länger, nehmen Sie von dem Angebot Abstand.

Wie kann man das eigene Wohnmobil zum Verleih vorbereiten?

Als Wohnmobilbesitzer haben Sie das Wohnmobil als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen und eine Versicherung abgeschlossen. Hier empfiehlt der ADAC besonders bei Neufahrzeugen auf eine Vollkasko Versicherung zurückzugreifen, auch wenn die Kosten hier höher liegen. Die Selbstbeteiligung muss aber nicht einmal besonders niedrig sein – langfristig empfehlenswert ist es nämlich mit Blick auf den Schadensfreiheitsrabatt, Schäden bis ca. 1.300€ sowieso selbst zu zahlen. Hier können Sie bei der Versicherung unnötige Kosten sparen.

Zusätzlich sollten Sie einen Vermieter Schutzbrief abschließen. Über diesen können Kosten aufgefangen werden, die für Unfälle und Pannen anfallen, sowie für Mietfahrzeuge oder gar den Rücktransport des Fahrzeuges nach Hause.

Beachten Sie auch, dass Sie zur Vermietung Ihres Wohnmobils gegen Gebühr ein Gewerbe anmelden sollten. Zwar wird die Differenzierung zwischen gewerblicher und privater Vermietung dadurch juristisch gesehen relativiert – für sie wird die Angelegenheit aber dadurch weder deutlich komplizierter, noch maßgeblich teurer in der Vorbereitung. Ein Gewerbeschein ist günstig, die Preise für die Anmeldung sind von Region zu Region unterschiedlich und liegen zwischen 15 und 65 Euro.

Letztlich gilt es auch zu beachten, dass eine Veruntreuungsversicherung hilfreich sein kann, wenn ein Mieter die Mietsache nicht mehr wie vereinbart zurückbringt. Juristisch gesehen liegt in einem solchen Fall nicht Diebstahl, sondern Veruntreuung vor. Ersparen Sie sich möglichen Ärger, indem Sie auch auf solche Fälle vorbereitet sind.

Camper Sharing – Was sollte im Mietvertrag nicht fehlen?

Ob bei der Erstellung oder vor der Unterzeichnung des Mietvertrages – prüfen Sie die Vollständigkeit. Neben der exakten Dauer der Vermietung und den geforderten Gebühren sollte geregelt sein, wer die variablen Kosten des Betriebs, wie Kraftstoff- oder Gasverbrauch, trägt. Dazu zählt auch, wie voll der Tank bei Rückgabe sein soll bzw. ob der Mieter bestimmte Arbeiten vor Rückgabe erledigen muss. Dazu wird in der Regel die Reinigung der Sanitäranlage bzw. das Leeren und Säubern des Fäkalientanks gehören. Lassen Sie sich auch unter solchen Gesichtspunkten vollumfänglich in die Bedienung des Fahrzeugs einführen.

Prüfen Sie ebenfalls, ob der Mietvertrag die Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien vorsieht und klären Sie, wie im Schadensfall vorzugehen ist. Bringen Sie in Erfahrung, ob der Versicherungsschutz als Teilkasko oder Vollkasko vorliegt und, welchen Eigenanteil Sie im Schadensfall zu leisten verpflichtet sind.

Einen Camper privat zu leihen bedeutet für Mieter und Vermieter, die Augen offen zu halten und rechtliche Regelungen zu kennen und einzuhalten. Prüfen Sie als Mieter die Vertragsinhalte genau, damit sie am Ende nicht auf unerwarteten Kosten sitzen bleiben. Wenn Sie darauf achten, steht Ihrem Urlaub mit dem Reisemobil nichts mehr im Wege! Jetzt können Sie die Zeit genießen und ganz in Ruhe für sich entscheiden, ob Sie selbst einmal ein Wohnmobil kaufen wollen, ob Sie ein Wohnmobil mieten möchten oder auf ein Angebot zum Verleih zurückzugreifen.